Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung:
- Eidg. Fähigkeitszeugnis einer 4-jährigen Grundbildung im automobil technischen Sektor (oder gleichwertiger Ausweis) und mind. 3 Jahre Berufserfahrung (nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung)
- Eidg. Fähigkeitszeugnis einer 3-jährigen Grundbildung im automobil technischen Sektor (oder gleichwertiger Ausweis) und mind. 4 Jahre Berufserfahrung (nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung)
- Eidg. Fachausweis als AutomobildiagnostikerIn oder FahrzeugrestauratorIn und mind. 1 Jahr Berufserfahrung (bis zur eidg. Prüfung)
Teilnehmende, welche die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen, bitten wir, die definitive Zulassung bereits vor Anmeldung zur Weiterbildung beim AGVS abzuklären: Arnold Schöpfer (arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch)