Zuständigkeit als BerufsbildnerIn
BerufsbildnerInnen vermitteln den Auszubildenden in Lehrbetrieben den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung und stützen sich dabei auf den Bildungsplan der jeweiligen Bildungsverordnung. Sie verfügen meist über ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) des entsprechenden Berufs oder eine vergleichbare Ausbildung. Zudem bringen sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Lehrgebiet und eine angemessene pädagogische Qualifikation mit. Diese pädagogische Qualifikation wird mit diesem BerufsbildnerInnen-Kurs mit eidgenössisch anerkanntem Ausweis umgesetzt.
Kurs «BerufsbildnerIn mit eidg. Anerkennung»
Der fünftägige BerufsbildnerIn-Kurs findet von 8.00 bis 16.50 Uhr an der STFW in Winterthur statt und beinhaltet folgende Themen:
- Den Umgang mit Lernenden positiv und motivierend gestalten
- Ausbildungseinheiten planen, durchführen, überprüfen
- Lernende bedürfnisgerecht und sinnvoll rekrutieren
- Rechtliche Grundlagen und Richtlinien im dualen Berufsbildungssystem
- Zusammenarbeit mit Vertragsparteien, Schulen und üK-Zentren
- Suchtprävention, Arbeitssicherheit und Gesundheit
Warteliste:
Der mit «Warteliste» gekennzeichnete Kurs ist derzeit ausgebucht, Sie können sich jedoch für die Warteliste registrieren. Sobald ein Platz frei wird, wird dieser gemäss der Reihenfolge der Warteliste vergeben – in diesem Fall würden Sie kontaktiert und gefragt, ob Sie den Kurs buchen möchten.
Fragen zur Berufsbildung?
Bei Fragen rund um die berufliche Grundbildung stehen den Lehrbetrieben das Berufsbildungsamt des jeweiligen Kantons (z. B. Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich) sowie die für den Lehrberuf zuständige Organisation der Arbeitswelt (Berufsverbände / Branchenorganisationen) zur Seite.
Weitere Informationen zur Thematik Berufsbildung Schweiz finden Sie auf der Website des SBFI: Die Berufsbildung in der Schweiz