Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Abschlussprüfung (AGVS):
- Automobil-MechatronikerIn mit eidg. Fähigkeitszeugnis (PW oder NF) und mind. 2-jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung
- Land- oder BaumaschinenmechanikerIn mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung
- Automobil-Fachleute mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung
- BerufsbildnerIn-Kurs (Pflicht)
- Fachbewilligung für Kältemittel
Pflicht, ausser für Automobil-MechatronikerInnen und Automobilfachleute:
– Kältemittelprüfung ist in Abschlussprüfungen EFZ 2011-2022 integriert und wird akzeptiert
– Kältemittelprüfung ist in Abschlussprüfungen EFZ ab 2023 integriert, es muss aber, zusätzlich zur Kältemittelbewilligung, der Ökologieteil mit Prüfung nachgeholt werden (Dauer 1 Tag)
► Wenn Sie die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen oder unsicher sind, klären Sie bitte bereits vor Anmeldung zum Lehrgang die definitive Zulassung beim AGVS: Arnold Schöpfer (arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch)
Erforderliche Kurse
- BerufsbildnerIn-Kurs für AutomobildiagnostikerIn und Automobil-WerkstattkoordinatorIn
- Fachbewilligung für Kältemittel