Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung:
- Eidg Fähigkeitszeugnis einer Berufslehre im Automobilgewerbe oder im Besitz eines mindestens gleichwertigen anderen Ausweises und nach der Lehre mindestens zwei Jahre im Automobilverkauf in der Schweiz tätig gewesen ist über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
oder
- 7 Jahre Praxis (in der Schweiz), davon mindestens 4 Jahre im Automobilverkauf nachweisen kann und über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Teilnehmende, welche die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen, empfehlen wir, die definitive Zulassung beim AGVS abklären zu lassen. Bitte kontaktieren Sie Thomas Jäggi.