STFW
Schlosstalstrasse 95 - 139
8408 Winterthur
STFW
Schlosstalstrasse 95 - 139
8408 Winterthur
phone +41 52 260 28 00
letter info@stfw.ch
opening_hours
Öffnungszeiten Sekretariat
Montag bis Freitag
07.30 bis 11.30 Uhr
12.45 bis 17.15 Uhr
Samstag (Trakt A oder L)
07.30 bis 12.00 Uhr
Die STFW verfügt über 280 kostenpflichtige Parkplätze (inkl. 12 E-Parkplätze ). Allerdings können wir Ihnen leider keine Parkplätze garantieren. Unser Tipp: Nutzen Sie nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel oder bilden Sie Fahrgemeinschaften.
Die STFW ist fast immer für Sie geöffnet. Die allgemeinen Ferienpläne können Sie unter folgenden Links einsehen:
Allgemeiner Ferienplan STFW 2023 - 2025 (ohne HF Semesterferien)
Allgemeiner Ferienplan STFW HF 2024 - 2026
(gilt nur für HF)
Allgemeiner Ferienkalender Elektro- und Kommunikationstechnik
Allgemeiner Ferienkalender Fahrzeugtechnik
Allgemeiner Ferienkalender Gebäudetechnik
Allgemeiner Ferienkalender Höhere Fachschule
Die Stundenpläne der Lehrgänge finden Sie unter folgendem Link:
Individuelle Stundenpläne (Suche mit Lehrgangs-Nr.)
In der Regel geht unser Unterricht von 08:05 Uhr bis 11:55 Uhr sowie von 13:05 Uhr bis 17:00 Uhr. Individuelle Abweichungen sind auf den Stundenplänen ersichtlich.
Im Sekretariat kann über die Kontaktlos-Funktion der Kredit- und Debitkarten bezahlt werden. Die Parkplatzgebühren können nur bargeldlos beglichen werden (via Twint, Postcard, Maestro, Kreditkarte, EasyPark oder Parkingpay ). Die Bedienung und Bezahlung der Elektro-Parkplätze erfolgt via swisscharge-App / QR-Code (bargeldlos).
An der STFW ist ein Bargeldbezug leider nicht möglich. Die nächsten Geldautomaten befinden sich beim Zentrum Töss und in Winterthur-Wülflingen.
Die STFW bietet verschiedene Verpflegungsmöglichkeiten vor Ort an (warme und kalte Speisen). Es stehen Essensbereiche In- und Outdoor zur Verfügung. Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten für weitreisende Kursteilnehmende erhalten Sie auf Anfrage (unterkunft@stfw.ch ).
Per 01.08.2017 hat der Bund die Subventionierung der Höheren Berufsbildung grundlegend geändert. Auf Antrag bezahlt der Bund max. 50 % der Kurskosten zurück.
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