Die STFW

«Professional Bachelor» und «Professional Master»: Neue Titelzusätze für die höhere Berufsbildung

Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen AbsolventInnen der höheren Berufsbildung die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» führen. Die Neuerung ist Teil eines Massnahmenpakets des Bundes zur Stärkung der höheren Berufsbildung auf Tertiärstufe.

Was 2019 durch eine Motion zur Stärkung der höheren Fachschule der damaligen SP-Ständerätin Anita Fetz begann, ist nun Realität. Durch die damalige Motion wurde der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen und ihre Abschlüsse national und international klar als Teil der schweizerischen Berufsbildung positioniert sind. Entstanden ist ein Massnahmenpaket, dass ab Oktober 2026 im Rahmenlehrplan verankert ist.  

 

Die höhere Berufsbildung wird durch ein umfassendes Massnahmenpaket gestärkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Teil des Schweizer Bildungssystems. Diese wichtige Stellung soll ab dem 1. Oktober 2026 durch die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» deutlicher sichtbar werden.
  • Die Titelzusätze dürfen ausschliesslich zusammen mit dem jeweiligen geschützten Titel in einer Amtssprache verwendet werden. Der Zusatz folgt nach dem geschützten Titel und wird mit einem Komma abgetrennt. 
  • Für Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis und für Bildungsgänge an höheren Fachschulen mit Diplom HF lautet der Zusatz «Professional Bachelor».
  • Bei höheren Fachprüfungen mit eidgenössischen Diplom lautet der Titelzusatz «Professional Master». 
  • Die neuen Zusätze gelten auch für Personen, die ihren Abschluss bereits vor dem Inkrafttreten erworben haben.
  • Wer seinen Abschluss vor der Einführung der Diplomzusätze gemacht hat, kann auf Gesuchbasis beim SBFI die nachträgliche Abgabe eines Diplomzusatzes beantragen.
     

Alle Informationen rund um die neuen Titelzusätze sind hier:

 

Die neuen Titelzusätze gelten auch für bisherige Abschlüsse

Von der Änderung profitieren nicht nur künftige AbsolventInnen. Wer bereits einen eidgenössischen Fachausweis, ein eidgenössisches Diplom oder ein Diplom HF besitzt, darf den entsprechenden Titelzusatz ab dem 1. Oktober 2026 ebenfalls führen. Das Abschlussjahr spielt dabei keine Rolle.

Eine neue Abschlussurkunde wird für frühere Abschlüsse allerdings nicht ausgestellt. Das SBFI stellt stattdessen ein allgemeines Dokument zur Verfügung, das die Titelzusätze erläutert und der bestehenden Urkunde beigelegt werden kann. Bei Bedarf können bisherige AbsolventInnen zudem einen Diplomzusatz mit dem entsprechenden Titelzusatz beim SBFI beantragen (weitere Infos hier). 

Für Personen, die ihren Abschluss nach dem 1. Oktober 2026 erwerben, wird der jeweilige Titelzusatz direkt auf dem eidgenössischen Fachausweis, dem eidgenössischen Diplom beziehungsweise dem Diplom HF aufgeführt. Auch auf dem Diplomzusatz erscheint künftig die entsprechende Bezeichnung. Die Verwendung des Titelzusatzes bleibt freiwillig. AbsolventInnen können weiterhin ausschliesslich ihren geschützten Titel verwenden.
 

Anstossen auf den Abschluss an der HF Diplomfeier 2025 im Windwerk Winterthur.

Ein Massnahmenpaket mit mehreren Neuerungen

Die Einführung der Titelzusätze ist Teil einer längerfristigen Entwicklung. Seit 2019 prüfte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gemeinsam mit den Verbundpartnern der Berufsbildung, wie sich die höheren Fachschulen und die höhere Berufsbildung insgesamt besser positionieren lassen. Auch Akteure der Hochschulen wurden in diese Arbeiten einbezogen.

Was bisher geschah

Am Spitzentreffen der Berufsbildung im November 2023 wurde beschlossen, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Nach der Vernehmlassung im Jahr 2024 verabschiedete der Bundesrat im April 2025 die Botschaft zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes. Nachdem die eidgenössischen Räte die Gesetzesrevision verabschiedeten legte der Bundesrat mitte Juni das Inkrafttreten des Massnahmenpakets auf den 1. Oktober 2026 fest.

Was umfasst das Massnahmenpaket?

Neben den neuen Titelzusätzen umfasst das Paket weitere Änderungen. Die Bezeichnung «Höhere Fachschule» wird geschützt und darf künftig nur von Bildungsanbietern mit mindestens einem eidgenössisch anerkannten Bildungsgang HF verwendet werden. Zudem kann Englisch bei Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen als zusätzliche Prüfungssprache eingesetzt werden. Die Rahmenbedingungen für Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen werden ebenfalls angepasst und flexibilisiert.