Zulassungsbedingungen zur eidg. Abschlussprüfung:
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als
- GebäudetechnikplanerIn Heizung, Lüftung, Sanitär (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle
- HeizungsinstallateurIn, LüftungsanlagenbauerIn, SanitärinstallateurIn, SpenglerIn (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle
- ElektroinstallateurIn, PolymechanikerIn, Kältesystem-MonteurIn (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 6 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle
- ChefmonteurIn Heizung, Lüftung, Sanitär, SpenglerpolierIn (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle
- Anderer Abschluss der höheren Berufsbildung und mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle (→ Abklärung QS-Kommission suissetec)
und - Bestandene Modulabschlüsse STFW-Lehrgang (bzw. Gleichwertigkeitsbestätigung)
Beachten Sie: Die Berufserfahrung gilt nach Lehrabschluss bis zur eidg. Abschlussprüfung, d.h. die Berufspraxis während des Lehrgangs wird mitberechnet.
Sie sind sich unsicher, ob Sie die Zulassungsbedingungen bis zum Zeitpunkt der eidg. Abschlussprüfung erfüllen? Dann empfehlen wir Ihnen, die Zulassung bereits vor der Anmeldung bei der verantwortlichen QS-Kommission suissetec abzuklären. Bitte kontaktieren Sie hierfür: examen@suissetec.ch.
► Weitere Infos zur eidg. Prüfung finden Sie hier: Berufsprüfung Projektleiter/-in Gebäudetechnik (suissetec)
Gut zu wissen:
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen für die eidg. Prüfung nicht erfüllen, Sie aber in einem technischen Betrieb arbeiten und eine Position als ProjektleiterIn anstreben, prüfen wir gerne, ob eine Teilnahme am Lehrgang für Sie trotzdem möglich ist. Beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall die Modulprüfungen im Lehrgang absolvieren dürfen und entsprechende Bestätigungen erhalten, Sie aber nicht für die eidg. Abschlussprüfung (Berufsprüfung) zugelassen sind und Sie somit keinen eidg. Fachausweis erlangen können. Zudem können Sie keine Subventionen beantragen, da diese nur mit Teilnahme an der eidg. Abschlussprüfung geltend sind.
Für die Prüfung Ihrer Unterlagen senden Sie uns bitte Ihren Lebenslauf: beratung@stfw.ch