Zulassungsbedingungen zur eidg. Abschlussprüfung:
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als
- GebäudetechnikplanerIn Heizung, Lüftung, Sanitär (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle
- HeizungsinstallateurIn, LüftungsanlagenbauerIn, SanitärinstallateurIn, SpenglerIn (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle
- ElektroinstallateurIn, PolymechanikerIn, Kältesystem-MonteurIn (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 6 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle
- ChefmonteurIn Heizung, Lüftung, Sanitär, SpenglerpolierIn (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle
- Anderer Abschluss der höheren Berufsbildung und mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik/-hülle (→ Abklärung QS-Kommission suissetec)
und - Bestandene Modulabschlüsse STFW-Lehrgang (bzw. Gleichwertigkeitsbestätigung)
Gut zu wissen: Die Berufserfahrung gilt nach Lehrabschluss bis zur eidg. Abschlussprüfung, d.h. die Berufspraxis während des Lehrgangs wird mitberechnet.
Sie sind sich unsicher, ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen? Dann empfehlen wir Ihnen, die Zulassung bei der verantwortlichen QS-Kommission suissetec abzuklären. Bitte kontaktieren Sie hierfür: examen@suissetec.ch.
► Weitere Infos zur eidg. Prüfung finden Sie hier: Berufsprüfung Projektleiter/-in Gebäudetechnik (suissetec)