Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Abschlussprüfung (Berufsprüfung):
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als
-
SanitärinstallateurIn (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Sanitärbranche
oder
-
HeizungsinstallateurIn (oder gleichwertige Qualifikation) und mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Sanitärbranche
oder
-
Anderer verwandter Beruf und mind. 4 Jahre Berufserfahrung in der Sanitärbranche (→ Abklärung QS-Kommission suissetec)
und
-
Bestandene Modulabschlüsse STFW-Lehrgang (bzw. Gleichwertigkeitsbestätigung)
und -
Erfolgreicher Abschluss des BerufsbildnerInnen-Kurses mit eidg. Anerkennung
Gut zu wissen: Die Berufserfahrung gilt nach Lehrabschluss bis zur eidg. Abschlussprüfung, d.h. die Berufspraxis während des Lehrgangs wird mitberechnet.
Sie sind sich unsicher, ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen? Dann empfehlen wir Ihnen, die Zulassung bei der verantwortlichen QS-Kommission suissetec abzuklären. Bitte kontaktieren Sie hierfür: examen@suissetec.ch.
► Weitere Infos zur eidg. Prüfung finden Sie hier: Berufsprüfung Chefmonteur/-in Sanitär (suissetec)
Bitte beachten Sie: Die Lehrgänge der Höheren Berufsbildung der Gebäudetechnik befinden sich aktuell in Revision. Details zur neuen eidg. Prüfung folgen. Revision Höhere Berufsbildung (suissetec)
► Infos zum neu strukturierten Lehrgang an der STFW erhalten Sie an der Infoveranstaltung.