Elektrotechnik

HLKKS Service- und Reparaturarbeiten NIV Art. 15 Abs. 4

Wer an bestehenden Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte- und Sanitäranlagen (HLKKS) Service- und Reparaturarbeiten durchführt, muss eine vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) anerkannte Ausbildung vorweisen können. Dieser Kurs zielt exakt auf die praktischen Tätigkeiten des Servicepersonals an HLKKS Anlagen ab.

Anmeldung line_arrow_right

Interessiert?

Anmeldung bis 2 Monate vor Weiterbildungsstart empfohlen.

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requirementsVoraussetzungen

  • HeizungstechnikerIn, LüftungstechnikerIn, KlimatechnikerIn, KältetechnikerIn, SanitärtechnikerIn

Bei Unklarheiten lesen Sie bitte die ESTI-Weisung Nr. 330 (Voraussetzungen für die Service- und Reparaturarbeiten gemäss Art. 14 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 4 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) sowie der Umfang der Kontrolle nach solchen Arbeiten)

careerKarrierechancen

Mehr Fähigkeiten, mehr Wissen, mehr Möglichkeiten: Mit dieser Weiterbildung sind Sie befähigt, in HLKKS-Anlagen hinter einem Anlagenschalter funktionsrelevante elektrische Komponenten auszumessen und auszutauschen. Dieser STFW Kurs ist vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) anerkannt und richtet sich nach der ESTI-Weisung Nr. 330.

calendar_lightKursdaten

Lehrgang

HLKKS Service- und Reparaturarbeiten NIV Art. 15 Abs. 4 5 Tage

checklistAblauf

Der fünftägige Kurs findet jeweils von 8.10 bis 17.00 Uhr statt und beinhaltet folgende Themen:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Vorschriften und Normen
  • Installationsmaterial und Anschlusstechnik
  • Steuerungstechnik
  • Messtechnik
  • Sicherer Umgang mit Elektrizität

Die Themen werden theoretisch erarbeitet und im Anschluss mittels Postenarbeit zur Praxis transferiert. Die Prüfung findet in Form eines Schlusstestes an der STFW statt.

Bitte beachten Sie: Damit in der Firma Mitarbeitende NIV Art 15. Abs. 4 Arbeiten ausführen dürfen, muss die Firma im Besitze einer NIV Art. 15 Bewilligung sein.

 

Fresh-Up:
Personen, die Service- und Reparaturarbeiten gemäss Art. 14 Abs. 4 oder Art. 15 Abs. 4 NIV ausführen, müssen durchschnittlich während eines halben Tag pro Jahr Weiterbildung im Fachgebiet betreiben (2.5 Tage Weiterbildung in 5 Jahren). Hierfür eignet sich der Anschlussbewilligung nach NIV Art. 15 – Wiederholungskurs.

labelPreise

Total

CHF 2’150.-


Im Preis inbegriffen:

  • Kursunterlagen elektronisch

Im Preis nicht inbegriffen:

  • Mittagessen

attachmentsAnhänge

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  • Elektrotechnik Schulzimmer
  • Mensa

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