Subventionen & PK-Beiträge

Ihr Fahrplan zur finanziellen Unterstützung

Subventionen für Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen

Seit 01.01.2018 werden die Weiterbildungen der Höheren Berufsbildung (eidg. Fachausweise und eidg. Diplome) nicht mehr kantonal unterstützt, sondern direkt vom Bund subventioniert. Dies hat zum Vorteil, dass Sie Ihre Weiterbildung auch in einem anderen Kanton absolvieren können. Zudem erhalten Sie eine höhere finanzielle Unterstützung: Bis 50 % der Kurskosten resp. max. CHF 9‘500 für Berufsprüfungen (eidg. FA) und CHF 10‘500 für Höhere Fachprüfungen (eidg. Diplome). Beachten Sie aber, dass Sie die Kurskosten vorfinanzieren müssen und Sie die finanzielle Unterstützung erst nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung – ob bestanden oder nicht – erhalten.

Weiterbildungen der Höheren Fachschule werden weiterhin vom Kanton subventioniert. Informationen dazu finden Sie hier unter «Subventionen für Höhere Fachschulen». Die Höhe der Beteiligung finden Sie in der jeweiligen Kostenübersicht.

 

Vorgehen:

Damit Sie Ihr Budget entsprechend schonen können und Sie möglichst rasch zu Ihrem Geld kommen, haben wir Ihnen einen Fahrplan für eine effiziente Abwicklung zusammengestellt. 
 

Hier finden Sie das Infoblatt

  download Download

 

  • 1. Klären Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten

    • Schliessen Sie eine Weiterbildungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab
    • Sprechen Sie mit Ihrem Umfeld über eine finanzielle Unterstützung
    • Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton über allfällige Bildungs-Darlehen
    • Stellen Sie beim Bund einen Antrag auf Teilbeträge vor Absolvieren der eidg. Prüfungen (gewisse Voraussetzungen erforderlich): www.sbfi.admin.ch/AbsolventInnen
  • 2. Buchen Sie Ihren gewünschten Lehrgang

    • Alle STFW-Weiterbildungen, die Sie mit einem eidg. Fachausweis oder einem eidg. Diplom abschliessen, werden vom Bund subventioniert
    • Die Rechnungsadresse muss zwingend auf die Kursteilnehmerin oder den Kursteilnehmer lauten
    • Der Bund bezahlt keine Beiträge an Arbeitgeber und andere Dritte aus wie SUVA oder IV

Unser Praxis-Tipp: Subventionen werden an Privatpersonen geleistet – geben Sie bei Lehrgangs-Buchung Ihre Privatadresse als Rechnungsadresse an.

Simona Huber

Weiterbildungsberaterin

  • 3. Bezahlen Sie die Kurskosten

    • Während Sie den Lehrgang besuchen, bezahlen Sie die Kurskosten in Raten.
    • Behalten Sie alle Rechnungen und Zahlungsbestätigungen auf. Sie benötigen sie zu einem späteren Zeitpunkt.
  • 4. Absolvieren Sie die eidgenössische Prüfung

    • Damit Sie die Unterstützung des Bundes auf sicher haben, müssen Sie zwingend an der eidg. Prüfung teilnehmen.
    • Ob Sie bestehen oder nicht ist für die Teil-Rückerstattung der Kurskosten des Bundes unwichtig.
    • Sie erhalten von der Prüfungsträgerschaft eine Prüfungsverfügung, die Sie anschliessend beim Bund einreichen müssen.
  • 5. Einfordern des Geldes

  • 6. Auszahlung der Bundesbeiträge

    • Der Bund prüft Ihre Angaben und bezahlt max. 50% der Kurskosten an Sie aus.
    • Bei eidg. Fachausweisen (Berufsprüfungen) liegt die Obergrenze bei CHF 9‘500.-
    • Bei eidg. Diplomen (Höhere Fachprüfungen) liegt die Obergrenze bei CHF 10‘500.-

Subventionen für Höhere Fachschulen

  • Werden Höhere Fachschulen auch subventioniert?

    • Höhere Fachschulen sind ausgeschlossen von der subjektorientierten Finanzierung des Bundes.
    • Die Höheren Fachschulen werden durch die Kantone subventioniert.
    • Bei der Buchung des Lehrgangs profitieren Sie bereits vom subventionierten Preis.
  • Gibt es Ausnahmen bei der Höheren Fachschule?

    Der Normalpreis fällt an, wenn ausnahmsweise weder ein Schweizer Kanton noch das Fürstentum Liechtenstein eine Subventionsgutsprache erteilt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ausländische Personen in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein Wohnsitz aufgrund einer Aufenthaltsbewilligung haben, die nur zum Zweck der Ausbildung ausgestellt worden ist.

    Falls Sie sich unsicher sind, dürfen Sie sich für Abklärungen direkt an die zuständige Stelle wenden.

Finanzielle Unterstützung durch die Paritätischen Kommissionen (PK)

Neben Bundes- und Kantonsbeiträgen (Subventionen) werden teilweise Weiterbildungen in den Bereichen Gebäudetechnik und Elektrotechnik durch Paritätische Kommissionen (PK) finanziell unterstützt. Die Voraussetzungen und Beitragshöhen unterscheiden sich je nach Branche und Kanton.
 

Wichtig zu wissen

  • Die Unterstützung richtet sich an Personen, die einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind und Beiträge an die entsprechende Paritätische Kommission leisten. Wenn Sie diesbezüglich unsicher sind, klären Sie dies bitte direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Je nach Branche werden Weiterbildungen bereits durch die Paritätische Landeskommission (PLK) direkt vergünstigt (z. B. eidg. Weiterbildungen in der Gebäudetechnik – dort finden Sie die Angaben in der jeweiligen Kostenübersicht der STFW) oder es können zusätzliche Beiträge über die zuständige kantonale PK beantragt werden – hierzu finden Sie nachfolgend weitere Informationen.
  • Die Anspruchsberechtigung sowie die Höhe der Unterstützung werden durch die jeweilige PK festgelegt. Bei Fragen dazu dürfen Sie sich direkt an die entsprechende PK-Stelle wenden.
  • Teilweise bestehen zusätzlich Möglichkeiten für Arbeitgeber, Beiträge für den Zeit- oder Lohnausfall von Mitarbeitenden während einer Weiterbildung zu erhalten. Die entsprechenden Regelungen und Möglichkeiten sind direkt mit der zuständigen PK abzuklären. 

Hinweis
Die Voraussetzungen, Förderbeiträge und Antragsverfahren werden von den jeweiligen Paritätischen Kommissionen festgelegt und können sich ändern. Für verbindliche Informationen empfehlen wir die direkte Prüfung bei der zuständigen PK.
 

  • Weiterbildung Gebäudetechnik

    1.    Schweizweite Regelung (PLK Gebäudetechnik)

    Die Paritätische Landeskommission Gebäudetechnik unterstützt die berufliche Weiterbildung durch Beiträge, wobei zahlreiche Kurse und Lehrgänge direkt vergünstigt werden. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmende aus der Gebäudetechnikbranche, welche Beiträge an die entsprechende PK entrichten (wenn Sie diesbezüglich unsicher sind, klären Sie dies bitte direkt mit Ihrem Arbeitgeber). Hier finden Sie die an der STFW geltenden Regelungen:

    a) Wenn Sie dem GAV der schweizerischen Gebäudetechnik-Branche suissetec unterstellt sind:

    Für eidg. Weiterbildungen finden Sie die Angaben der Beiträge in der Kostenübersicht des jeweiligen Lehrgangs. Sie erhalten wenige Tage vor Kursstart Informationen von der STFW – bitte füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie Beitrags-berechtigt sind.
    Infos, Kontakt & Liste unterstützte Kurse: www.plk-gebaeudetechnik.ch/de/weiterbildung/

    b) Alle anderen Fälle:

    Entsprechende Abklärungen müssen direkt mit der zuständigen Stelle getroffen werden. 
    Infos & Kontakt bei Fragen: www.plk-gebaeudetechnik.ch/de/weiterbildung/


    2.    Kantonale Regelung (PK jeweiliger Kanton)

    Die Regelungen und Fördermöglichkeiten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier finden Sie die an der STFW geltenden Regelungen:

    a) PK Kanton Zürich

    Im Kanton Zürich können anspruchsberechtigte Personen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Weiterbildungsbeiträge bei der Paritätischen Kommission Zürich beantragen. Bitte prüfen Sie die Möglichkeiten direkt mit der Paritätischen Kommission Zürich – bei Fragen stehen sie Ihnen ebenfalls direkt zur Verfügung.
    Infos, Kontakt & Formular Weiterbildungsgesuch: www.pkzh.org/gebaeudetechnik/weiterbildungen/

    b) PK andere Kantone

    Bitte prüfen Sie die Möglichkeiten direkt mit Ihrer zuständigen kantonalen Paritätischen Kommission, an die Sie Beiträge entrichten. Bei Fragen steht Ihnen ebenfalls die jeweilige PK-Stelle zur Verfügung.

    Liste der kantonalen PKs: www.plk-gebaeudetechnik.ch/de/die-paritatische-landeskommission/paritatische-kommissionen-pk

  • Weiterbildung Elektrotechnik

    1. Schweizweite Regelung (PLK Elektrotechnik)

    Die Paritätische Landeskommission Elektrotechnik unterstützt die Weiterbildung der Branche durch finanzielle Beiträge an Bildungsanbieter. Individuelle Beiträge werden nicht durch die PLK selbst, sondern über die kantonalen Paritätischen Kommissionen abgewickelt – hierzu finden Sie unter den folgenden Punkten weitere Angaben.

    Infos: www.plk-elektro.ch/de/weiterbildung/

    2. Kantonale Regelung (PK jeweiliger Kanton)

    Die Regelungen und Fördermöglichkeiten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier finden Sie die an der STFW geltenden Regelungen:

    a) PK Kanton Zürich

    Wenn Sie Beiträge an die PK Zürich leisten, können Sie als anspruchsberechtigte Personen Weiterbildungsbeiträge beantragen. Sie erhalten von der STFW am Ende des absolvierten Kurses die nötigen Informationen sowie den Link zur Anmeldung – bitte füllen Sie dieses Online-Formular dann aus, wenn Sie beitragsberechtigt sind.

    Seit 2026 bestehen zudem unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten zur Geltendmachung einer Lohnausfallentschädigung – entsprechende Abklärungen sind direkt mit der PK Zürich zu treffen.

    Infos, Kontakt & Liste unterstützte Kurse: www.pkzh.org/elektro-und-telekommunikation/weiterbildungen/

    b) PK andere Kantone

    Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Kanton. Wenn Sie Beiträge an eine PK eines anderen Kantons leisten, dürfen Sie sich direkt an diese kantonale Paritätische Kommission wenden.

    Kontakt & Liste kantonale PKs: www.plk-elektro.ch/de/die-paritatische-landeskommission/paritatische-kommissionen-pk/