Damit Sie den Stichprobenkontrollen des ESTI standhalten und auch Ihren eigenen Horizont stetig erweitern, lohnt es sich, zeitnah einen Blick in die NIV anerkannten Weiterbildungskurse zu werfen.
Personen, welche im Besitz einer Installationsbewilligung, Kontrollbewilligung oder einer eingeschränkten Installationsbewilligung sind, haben die Pflicht, sich stetig fachlich weiterzubilden. Ob die jährliche Weiterbildungspflicht erfüllt ist, wird bei Installations- und Kontrollbewilligungen systematisch durch das ESTI überprüft. Bei eingeschränkten Installationsbewilligungen NIV Art. 13, 14 und 15 erfolgt die Überprüfung durch die akkreditierte Kontrollstelle. Das ESTI kann hier Stichprobenkontrollen veranlassen.
Die geforderten Weiterbildungen sollen einen fachlichen Mehrwert bringen. Grundsätzlich muss bei den vorgehend genannten Bewilligungen im Durchschnitt ein Tag Weiterbildung pro Jahr nachgewiesen werden. Es ist also auch möglich, in einem Jahr einen passenden Dreitageskurs zu besuchen, dafür im Folgejahr auf einen Kurs zu verzichten. Personen, welche Service- und Reparaturarbeiten gemäss NIV Art. 14 Abs. 4 oder Art. 15 Abs. 4 durchführen, müssen sich durchschnittlich einen halben Tag pro Jahr weiterbilden. Die STFW unterstützt Sie mit einer Vielzahl von Weiterbildungskursen, welche als NIV-Weiterbildung anerkannt sind. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Mitarbeitenden massgeschneiderte Firmenkurse zusammenzustellen.
Sie finden alle unsere ESTI anerkannten Weiterbildungen hier.