Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Abschlussprüfung:
- Berufsleute mit einem EFZ einer mindestens dreijährigen Berufslehre, einem Abschluss einer höheren Berufsbildung oder einer gleichwertigen Qualifikation
und
- Mindestens drei Jahre Berufspraxis in der Sicherheitsbranche nach beendeter Grundausbildung
und
- Erfolgreicher Abschluss der erforderlichen Module, beziehungsweise Gleichwertigkeitsbestätigungen