- Erfolgreicher Abschluss der Prüfung zum Grundmodul Gas (Gas 1)
- Mind. eine automobiltechnische Grundbildung (EFZ) oder gleichwertiger Ausbildung. Über die Gleichwertigkeit einer Ausbildung entscheidet der Fachausschuss Gas.
- Mind. 3-jährige fahrzeugtechnische Grundbildung. Dazu zählen auch FahrzeugschlosserInnen, Carrossiers, Landmaschinen-MechanikerInnen. Mit einem EFZ ist keine zusätzliche Berufserfahrung erforderlich.
- Dieser Kurs «Instruktion und Systemkenntnisse für den sicheren Umgang mit CNG» (Vertiefungsmodul «CNG») gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Vertiefungsmodul «CNG» (Gas 2).
- Der Kurs eignet sich auch für technisches Personal von Pannendiensten, Rettungskräften, Entsorgungsfirmen etc.
Fahrzeugtechnik