Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung des EIT.swiss:
- InhaberIn eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als ElektroinstallateurIn, ElektroplanerIn, TelematikerIn, AutomatikerIn, GebäudetechnikplanerIn Heizung oder Lüftung bzw. eines gleichwertigen Abschlusses, und eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren, bis zum Antritt an die Berufsprüfung, auf dem Gebiet der Gebäudeautomation
oder
- InhaberIn eines EFZ als Montage-ElektrikerIn, HeizungsinstallateurIn, LüftungsanlagenbauerIn, SanitärinstallateurIn bzw. eines gleichwertigen Abschlusses ist, und eine praktische Tätigkeit von mindestens vier Jahren bis zum Antritt an die Berufsprüfung, auf dem Gebiet der Gebäudeautomation nachweist
oder
- InhaberIn eines EFZ in einem vergleichbaren schweizerischen Beruf der Gebäudetechnik ist. Über die Vergleichbarkeit und die erforderliche Dauer der praktischen Tätigkeit entscheidet die QS-Kommission
und
- erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
Teilnehmende, welche die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen oder über einen EFZ in einem gleichwertigen Beruf verfügen, empfehlen wir, die definitive Zulassung beim EIT.swiss abklären zu lassen.