Wiederholungskurs Artikel 15 NIV (EABWK)
Wer im Besitze einer Anschlussbewilligung nach Artikel 15 NIV ist, verpflichtet sich, sich regelmässig weiterzubilden. Ein interessanter Tag erwartet Sie, Ein guter Mix aus Theorie und Praxis hilft Ihnen, vieles in der täglichen Arbeit umzusetzen.
Detaillierte Informationen zum Kurs
EABWK = Wiederholungskurs Artikel 15 NIV
| Kursbezeichnung | Code | Dauer | Daten / Preise | ||||
| EABWK |
EABWK 12/1 | 1 Tag | 04.10.2012 CHF 350 Anmelden |
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