Fachbewilligung für Kältemittel (AKT)
Der Bundesrat hat auf den 1. November 1993 eine Verordnung über den Umgang mit Kältemitteln in Kraft gesetzt. Darin wird festgehalten, dass ab 1. Januar 1996 in allen Betrieben, die sich mit Wartung und Unterhalt von Klimaanlagen befassen, mindestens eine verantwortliche Person eine Fachbewilligung besitzen muss.
Mit dem Kurzkurs «Fachbewilligung für Kältemittel» bietet Ihnen die STFW eine optimale Möglichkeit, um Ihr Fachwissen zu vertiefen und sich auf die Prüfung «Fachbewilligung für Kältemittel» vorzubereiten.
Detaillierte Informationen zum Kurs
AKT = Fachbewilligung für Kältemittel
| Kursbezeichnung | Code | Dauer | Daten / Preise | ||||
| AKT |
AKT 12/2 | 2 Tage | 19.11.2012 - 20.11.2012 CHF 557 Anmelden |
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